Die Corona-Warn-App des Bundes wurde seit dem 16. Juni 2020 über 14 Mio. Mal geladen (Stand 30. Juni 2020). Wir wissen: Die App ist nicht perfekt – sie steht z.B. Menschen ohne Smartphone nicht zur Verfügung und darf von Jugendlichen unter 16 Jahren laut RKI nicht genutzt werden. Was gut ist, kann noch besser werden. Aber überzogene Kritik ist fehl am Platz.

Datenschutzrechtlich gut vertretbar 

Die App arbeitet quasi anonym Die technische Entwicklung konnte transparent auf GitHub verfolgt werden. Dort sind der Quellcode und weitere Informationen verfügbar. Der TÜViT hat die IT-Sicherheit geprüft und bestätigt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung (datenschutzrechtliche Risikobewertung) vorgelegt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hält den Datenschutz für ausreichend (Pressemitteilung vom 16.06.2020). Zur App gibt es selbstverständlich eine Datenschutzerklärung.

Hohe Nutzerzahl entscheidend

Damit die App effektiv Infektionsketten nachverfolgbar macht und hilft, die Pandemie einzudämmen, ist eine hohe Nutzeranzahl wichtig. Nun fragen sich Unternehmen, ob und wie die Verbreitung und der Einsatz der Corona-Warn-App im eigenen Unternehmen und gegenüber Kunden gefördert werden kann.

Bloße Empfehlung der Nutzung zulässig.

Die Nutzung der Corona-Warn-App soll freiwillig erfolgen. Es gibt weder ein Corona-Warn-App-Gesetz noch eine andere rechtliche Verpflichtung von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat zur Nutzung der App.

Von einer Verpflichtung zur Nutzung der App gegenüber MitarbeiterInnen ist abzuraten, und zwar unabhängig davon, ob die App auf privaten Geräten oder denen des Arbeitgebers genutzt werden soll. Der BfDI hält auch eine Verpflichtung von Kunden für unzulässig.

Demgemäß sollte eine Empfehlung, die App einzusetzen, ausdrücklich als unverbindliche Nutzungsempfehlung (in Abgrenzung zur Weisung) kommuniziert werden. Dabei können wichtige Hinweise zum richtigen Umgang mit der App auf den Weg gegeben werden. Die Empfehlung sollte hinsichtlich ihrer Reichweite erkennen lassen, dass der Einsatz nur auf den privaten Endgeräten gewünscht ist. Sie sollte außerdem auf eine sichere Download-Quelle und das Robert-Koch-Institut als Herausgeber hinweisen, da zu befürchten ist, dass die Corona-Warn-App Betrüger anzieht. Bei der Erstellung von Nutzungsempfehlungen unterstützen wir Sie gerne.

    Verpassen sie keine Beiträge mehr!

    Wenn Ihnen dieser Beitrag gefällt, abonnieren Sie unsere Newsletter. Dann entgeht Ihnen kein Insidas Artikel mehr.

    Einwilligungserklärung Datenschutz

    Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

    Datenschutz bei Veranstaltungen

    Datenschutz bei Veranstaltungen

    Einladungen, Veranstaltungsbilder, Videoaufnahmen – öffentliche Veranstaltungen zu organisieren bergen viele Herausforderungen, vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht. Gerade im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden von Gemeinden verschiedenste Veranstaltungen...

    read more
    Datenschutz-Risiken bei der externen IT-Betreuung

    Datenschutz-Risiken bei der externen IT-Betreuung

    Ob Server oder Laptop, Büro oder Home-Office – laufender Support auch aus der Ferne ist für die Gewährleistung eines sicheren IT-Betriebs und Datensicherheit unverzichtbar.  Zahlreiche Verantwortliche betrachten dabei nur die technischen Aspekte und übersehen, dass...

    read more
    BSI aktualisiert Mindeststandard für Web-Browser

    BSI aktualisiert Mindeststandard für Web-Browser

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 30. Juni 2020 den Mindeststandard für Web-Browser aktualisiert. Als Zugangspunkt zum Internet und zu zahlreichen Anwendungen sind Web-Browser eine zentrale Komponente im Arbeitsalltag. Daher stellt...

    read more
    Mitbestimmung im virtuellen Raum

    Mitbestimmung im virtuellen Raum

    Die Einführung von Software und Diensten erfolgt regelmäßig, um einen dienstlichen oder geschäftlichen Zweck zu erreichen. Dazu werden IT-Projekte aufgesetzt, die sich unterschiedlicher Hilfsmittel bedienen. In der aktuellen Corona-Krise dominieren Projekte zur...

    read more
    Rechtskonforme Video-Konferenzen, aber wie?

    Rechtskonforme Video-Konferenzen, aber wie?

    Die Corona-Krise bedeutet in vielen Unternehmen eine große Herausforderung für die internen Abläufe. Viele Menschen arbeiten im Heimbüro. Online-Meetings und Videokonferenzen treten an die Stelle der Besprechungen vor Ort. Auch. Populäre App versus Datenschutz und...

    read more