Die Stadt Hattingen in Nordrhein-Westfalen hat Grundsteuerbescheide an die falschen Empfänger verschickt. Grund für die Datenpanne war offenbar eine Fehlbedienung der Kuvertiermaschine: Einige Bürgerinnen und Bürger fanden im Umschlag bis zu drei Bescheide vor, ihren eigenen und die von anderen Personen, während einige Steuerpflichtige gar keinen Bescheid erhielten. Betroffen sind offensichtlich 25 Personen; so viele meldeten sich bislang bei der Stadt. Die Stadt Hattingen betont, dass die Steuerpflicht durch das Versehen nicht aufgehoben sei.
Eine solche Fehlversendung stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Die Fehlversendung in Hattingen dürfte Art. 6 DSGVO betreffen. In der Regel sind solche Datenschutzverstöße gemäß Art. 33 DSGVO meldepflichtig und müssen bei den jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz angezeigt werden.
Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de