Auf Städte, Gemeinden und Landkreise die eine Facebook-Seite betreiben kommen neue Pflichten zu. In Zukunft muss eine gemeinsame Datenschutzerklärung auf jeder Facebook-Seite vorgehalten werden.

Facebook-Fan-Seiten sind für viele Kommunen ein wichtiges Kommunikationsmittel, um mit ihren Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu bleiben – trotz allen Ärgers. So wurde beispielsweise die Facebook-Seite der Stadt München durch das soziale Netzwerk ohne Vorankündigung abgeschaltet. Im Fall der Stadt Korschenbroich in Nordrhein-Westfalen gab es gar Streit in der Ratsversammlung, ob man sich das Betreiben einer Facebookpräsenz überhaupt leisten könne. Nun kommen neue Pflichten auf die Betreiber von Facebook-Seiten zu.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil vom 5. Juni 2018 entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche im Rahmen der betreffenden Facebook-Seite erhoben werden, verantwortlich sind. Dem Urteil des EuGH ist ein bemerkenswerter Rechtsstreit durch mehrere deutsche Gerichtsinstanzen vorausgegangen.

Angefangen hatte der Rechtsstreit in Schleswig-Holstein. Dort hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein aus Datenschutzgründen die Abschaltung seiner Facebook-Fanpage verlangt. Die Wirtschaftsakademie wehrte sich hiergegen juristisch. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit durch die Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) legte schließlich dem EuGH mehrere Vorlagefragen zu Beantwortung vor– ein übliches Vorgehen in Gerichtsverfahren in denen die Auslegung europäischen Rechts eine Rolle spielt.

Die Luxemburger Richter bestätigten schließlich im Juni diesen Jahres überraschend die Rechtsauffassung des ULD: Wer eine Facebook-Seite betreibt ist für die darüber stattfindende Datenerhebung mitverantwortlich. Die endgültige Entscheidung des BVerwG mag zwar noch ausstehen, doch die rechtlichen Folgen sind bereits jetzt spürbar. So hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden am 5. September dafür ausgesprochen, dass für den rechtskonformen Betrieb einer Facebook-Fanpage nun eine gemeinsame Datenschutzerklärung gem. Art. 26 DSGVO notwendig ist. Eine Pflicht, welche private und öffentliche Betreiber von Facebook-Fanpages gleichermaßen trifft.

Im Gegensatz zu Unternehmen sind Städte, Gemeinden und Landkreise nicht von den Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) betroffen. Dennoch unterliegen auch Kommunen der Pflicht die Vorgaben der DSGVO zu befolgen. Diejenigen Kommunen, welche eine Facebook-Seite betreiben müssen nun also selbstständig tätig werden und für das Bereitstellen einer Datenschutzerklärung sorgen.

Facebook selbst hat seinerseits eine Vereinbarung über die Verantwortlichkeit zwischen sich und Facebook-Fanpagebetreibern zur Verfügung gestellt, in der die jeweiligen Pflichten für die Nutzung von Insights geregelt werden.

Ob und inwieweit diese Vereinbarungen mit Facebook von den Datenschutzbehörden als rechtlich belastbar angesehen wird, ist jedoch noch unklar. Für einen vorläufigen rechtskonformen Betrieb einer Fanpage ist es daher dringend empfohlen unter dem Punkt „Datenrichtlinie“ eine eigene Datenschutzerklärung zu verlinken.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

    Verpassen sie keine Beiträge mehr!

    Wenn Ihnen dieser Beitrag gefällt, abonnieren Sie unsere Newsletter. Dann entgeht Ihnen kein Insidas Artikel mehr.

    Datenschutzhinweis

    Mit dem Abonnement des Newsletters messen wir auch Reichweite und Erfolg, um diesen noch interessanter zu gestalten. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

    Tipps zur Nutzung der Webanalytik-Plattform Matomo

    Tipps zur Nutzung der Webanalytik-Plattform Matomo

    Tipps zur Einstellung Matomo ermöglicht das Tracking von Webseitenbesucherinnen und -besuchern mittels Cookies oder JavaScript. Auch im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Schutzmechanismen in Webbrowsern ist ein Tracking per JavaScript dem Tracking durch...

    read more
    Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von Microsoft 365

    Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von Microsoft 365

    Teil 1: Microsoft 365: Aufsichtsbehörden im Fokus – Was sagen die Datenschützer?   Dies ist der Auftakt einer Beitragsreihe zur rechtskonformen Nutzung von Anwendungen und Diensten der cloudbasierten „Produktivitätsplattform“ Microsoft 365 (Word, Excel,...

    read more
    Datenschutzkonforme Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

    Datenschutzkonforme Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

    Grundsätzlich müssen über die Sitzungen der Gemeinderäte, der Kreistage und ihrer beschließenden Ausschüsse Niederschriften gefertigt werden siehe (Art. 54 Abs. 1 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 48 Abs. 1 Satz 1, Art. 40 Abs. 2 Satz 2...

    read more