Die Feuerwehr Darmstadt geht neue Wege in der Brandbekämpfung und setzt bei einem neuen Projekt auf Drohnen. Als Aufklärungshilfe aus der Luft sollen die Fluggeräte Luftaufnahmen machen, die in Echtzeit ausgewertet werden. Die Stadt Darmstadt verspricht sich hiervon eine präzisere Aufklärung und eine Erhöhung der Sicherheit der Einsatzkräfte.

Der rechtlichen Grundlagen für Drohnenflüge sind derzeit Gegenstand der aktuellen Gesetzgebungsverfahren. So hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich über die bereits bestehenden Regelungen zum Einsatz von Drohnen informiert. Danach können Fluggeräte die leichter als 5 kg sind, ohne gesonderte Genehmigung betrieben werden. Ebenfalls erlaubnisfrei können Organisationen, die mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheit betraut sind, Drohnen nutzen. Hierzu gehören Feuerwehr, Polizei, das deutsche Rote Kreuz oder auch das Technische Hilfswerk. Die Regelungen im Detail sind in der Drohnenverordnung zu finden.

Zudem hat auch die europäische Kommission neue EU-Vorschriften zum Betrieb von Drohnen erlassen, die ab 2020 gelten. Diese sehen einen erlaubnisfreien Betrieb von Drohnen mit einem Gesamtgewicht von unter 25 kg vor. Hierzu müssen sich Hobbypiloten nur einigen wenigen Einschränkungen unterwerfen.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de