Die Bayerische Datenschutzbehörde gibt Orientierungshilfe für Informationspflichten nach DSGVO heraus. Eine der zahlreichen Änderungen welche die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt sind die neuen Informationspflichten nach den Artikeln 13 u. 14 DSGVO. Diese Informationspflichten gelten im besonderen Maße für kommunale Verwaltungen, deren Dienstabläufe zum großen Teil auf der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger basiert.

In ihrer Orientierungshilfe, Stand 26. November 2018,  stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz klar, dass bei der Umsetzung der Informationspflichten in den öffentlichen Behörden umfangreiche innerorganisatorische Maßnahmen gefragt sind.[1] Wie diese bestmöglich zu realisieren sind und ab wann informiert werden muss wird in der Handreichung detailliert und Schritt für Schritt erklärt.

[1]Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Orientierungshilfe f. Informationspflichten v. 26.11.2018.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

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