Auf Beschluss der Innenministerkonferenz sollen die Melderegister Deutschlands modernisiert und digitalisiert werden. Dafür ist eine zentrale Speicherung der Grunddaten zu einer Person vorgesehen, welche gemeinsam mit den Basisregistern auf Abweichungen geprüft und gepflegt wird. Für die Vernetzung der Registerlandschaft müssen die Angaben zu Unternehmen, Gebäuden, Wohnungen, Flurstücken aber auch zu den Bürgerinnen und Bürgern der Behörden zusammengeführt werden. Damit soll eine registerübergreifende Zuordnung der Personenidentität ermöglicht werden. Eine solche Datenvernetzung könnte dabei aber im Konflikt zu den Grundsätzen, die im Volkszählurteil aufgestellt wurden, stehen.

Bevor eine solche Vernetzung jedoch umgesetzt werden kann, müsse jedoch die deutsche Registerlandschaft modernisiert werden, so der Beschluss der Innenministerkonferenz. Modernisierungsbedarf bestehe bei den IT-Verfahren, der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und bei verlässlichen Personenangaben, insbesondere bei Migranten und Flüchtlingen. Durch die Vernetzung der Register sollen widersprüchliche und redundante Informationen in verschiedenen Datenbanken aufgedeckt werden. Ein Zeitplan für die Vernetzung der Melderegister ist bislang nicht bekannt.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

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