Das Bundeskabinett hat einen Etat von 1 Milliarde Euro für den Zensus 2021 bewilligt und damit die organisatorische Basis zur Durchführung gelegt. Der Zensus ist eine regelmäßig stattfindende statistische Erhebung, mit der die amtliche Einwohnerzahl sowie weitere Daten zur gesamten Bevölkerung erfasst werden.

Die Kommunen sind im Rahmen der Erhebung verpflichtet, Daten aus den Melderegistern an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Neben der Nutzung von kommunalen Melderegisterdaten ist zusätzlich eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis geplant.

Zu der Volkszählung im Jahr 2021 ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund von EU-Recht verpflichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür innerhalb Deutschlands wurden mit dem Erlass des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 im November 2018 geschaffen.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

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