Der Digitalpakt für Schulen gerät ins Stocken. Mit einer Änderung des Grundgesetzes hätte sich der Bund an den Kosten der Digitalisierung in den Schulen beteiligen dürfen. Die Bildungspolitik ist eigentlich originäre Angelegenheit der Bundesländer. Um ein einheitliches Niveau der Digitalisierung in allen deutschen Schulen sicherzustellen sollte der Bund als Finanzier dieser einspringen.

Für die nötige Grundgesetzänderung wird eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat, der Länderkammer, benötigt. Die Länder streben nun vorerst ein Vermittlungsverfahren an. Ein entsprechender Beschluss wurde einstimmig gefasst. Die Umsetzung der Digitalisierung wird sich bis zum Ende des Verfahrens weiter verzögern.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

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