Parkscheine einlösen, Konzerttickets kaufen oder sich ein U-Bahn Ticket holen, all dies funktioniert in München über eigens von der Stadt zur Verfügung gestellte Apps. Zukünftig erhalten die Bürger Zugriff auf all diese Dienste über einen zentralen Login, anstatt über viele verschiedene. Der M-Login soll Zugang zu sämtlichen digitalen Services der Landeshauptstadt bieten.

Die Initiative hierfür ging von den Stadtwerken München aus, die auch die Diensteanbieter hinter den Apps sind. Mit diesem Single-Sign-on-Dienst wollen die Stadtwerke sich insbesondere zu Unternehmen wie Facebook und Google abgrenzen, indem der Datenschutz der Bürger oberste Priorität hat.

Der zentrale Zugang zu den Serviceangeboten ist kostenlos und seit dem 01.07.2019 verfügbar. Derzeit sind für die sieben verschiedenen Apps 1,3 Millionen Menschen als Nutzer registriert.

Autor: Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de

    Verpassen sie keine Beiträge mehr!

    Wenn Ihnen dieser Beitrag gefällt, abonnieren Sie unsere Newsletter. Dann entgeht Ihnen kein Insidas Artikel mehr.

    Einwilligungserklärung Datenschutz

    Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

    Hinweisgebersysteme müssen eingerichtet werden

    Hinweisgebersysteme müssen eingerichtet werden

    Am 17.12.2021 hätte die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber ist dem bis jetzt jedoch nicht nachgekommen. Die Richtlinie soll es Arbeitnehmern und anderen Beteiligten ermöglichen, mittels eines...

    read more
    In die Cloud, aber richtig?

    In die Cloud, aber richtig?

    In der aktuellen Corona-Krise mit Home Office, Online-Meetings uvm. ist der Zugriff auf Daten oder Software über das Internet verbreiteter denn je. Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen nutzen im täglichen Leben Angebote und Dienste aus der Cloud, eine Zukunft...

    read more
    Wie geht man als Arbeitgeber mit Passwörtern richtig um?

    Wie geht man als Arbeitgeber mit Passwörtern richtig um?

    Viele Beschäftigte kennen sie: Hinweise mit dem Inhalt „Ihr Passwort ist älter als 90 Tage. Bitte ändern Sie es umgehend.“ Im Arbeitsalltag werden sie vielfach als Behinderung bei der eigentlichen Arbeit wahrgenommen.  Passwortänderungen, die über Jahre hinweg nur aus...

    read more